Aufgeschlagenes Gesetzbuch mit Waage und Richterhammer auf dunklem Untergrund

Impressumspflicht für Websites: Was Pflicht ist – und was nicht

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist einer der häufigsten Abmahngründe im deutschen Internet – und einer der ärgerlichsten, weil er sich in einer halben Stunde vermeiden lässt. Die Impressumspflicht gilt für praktisch jede geschäftliche Website, egal ob Handwerksbetrieb in Wissen, Praxis im Westerwald oder Einzelunternehmer mit vier Unterseiten. In diesem Beitrag bekommst du einen verständlichen Überblick: Was ins Impressum gehört, wann du wirklich AGB brauchst und welche Fehler ich in der Praxis am häufigsten sehe.

Wichtiger Hinweis vorab: Ich bin Webdesigner, kein Anwalt. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den konkreten Einzelfall – gerade bei Shops, reglementierten Berufen oder besonderen Geschäftsmodellen – lass deine Seite von einem Fachanwalt für IT-Recht prüfen.

Impressumspflicht: Für wen sie auf der Website gilt

Rechtsgrundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Das DDG hat im Mai 2024 das alte Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Inhaltlich hat sich wenig geändert, aber wenn in deinem Impressum noch „gemäß § 5 TMG“ steht, ist das ein gutes Zeichen dafür, dass die Seite seit Jahren niemand mehr angefasst hat.

Entscheidend: Die Impressumspflicht kennt keine Umsatz- oder Mitarbeitergrenze. Sie greift, sobald deine Website geschäftsmäßig betrieben wird. Ein Zweimann-Betrieb braucht dasselbe Impressum wie ein Mittelständler. Nur rein private Seiten ohne jeden geschäftlichen Bezug sind ausgenommen – und diese Ausnahme ist enger, als die meisten denken.

Diese Angaben gehören ins Impressum

Der Pflichtteil ist überschaubar. Auf die Website gehören:

  • Name und ladungsfähige Anschrift – bei Unternehmen die vollständige Firmierung, bei Einzelunternehmern der bürgerliche Vor- und Nachname
  • Rechtsform und Vertretungsberechtigte – also zum Beispiel die Geschäftsführer einer GmbH
  • Zwei Kontaktwege – E-Mail-Adresse plus eine zweite Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme, in der Regel die Telefonnummer
  • Registereintrag – Handelsregister, Vereinsregister oder Ähnliches samt Registernummer, sofern vorhanden
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – falls dir eine erteilt wurde
  • Aufsichtsbehörde, Kammer und Berufsbezeichnung – bei reglementierten Berufen wie Ärzten, Steuerberatern, Handwerkern mit Meisterpflicht oder Architekten

Die Klassiker unter den Fehlern

In der Praxis scheitert es fast nie am Wissen, sondern an Kleinigkeiten:

  • Postfach statt Anschrift. Ein Postfach reicht nicht – es muss eine ladungsfähige Adresse sein, unter der dich ein Gericht erreichen kann.
  • Rechtsform ohne Registernummer. „Musterbau GmbH“ ohne Handelsregisternummer ist unvollständig.
  • Nur ein Kontaktweg. Eine E-Mail-Adresse allein genügt nicht.
  • Beim Relaunch vergessen. Die neue Seite ist online, das Impressum stammt noch vom Vorgänger – inklusive falscher Adresse.
  • Zusammenkopiert. Ein Impressum von einer fremden Seite zu übernehmen, führt zuverlässig dazu, dass Angaben drinstehen, die auf dich gar nicht zutreffen.

Erreichbar in zwei Klicks

Das DDG verlangt, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind. In der Praxis heißt das: Von jeder Unterseite aus höchstens zwei Klicks bis zum Impressum, und der Link muss auch so heißen. „Impressum“ oder „Impressum & Datenschutz“ sind sicher – kreative Bezeichnungen wie „Über uns“ oder ein Link, der nur im Footer der Startseite auftaucht, sind es nicht. Denk dabei auch an die mobile Ansicht: Wenn der Footer auf dem Handy im ausgeklappten Menü verschwindet, ist das ein echtes Problem.

Brauche ich eigentlich AGB?

Hier kann ich viele beruhigen: Eine generelle Pflicht zu AGB gibt es nicht. Anders als das Impressum sind Allgemeine Geschäftsbedingungen kein gesetzliches Muss. Wenn deine Website eine reine Visitenkarte ist – Leistungen, Referenzen, Kontaktformular – brauchst du keine AGB.

Sinnvoll oder faktisch notwendig werden AGB dann, wenn über die Seite Verträge zustande kommen:

  • Onlineshop oder Buchungsfunktion
  • digitale Produkte, Kurse oder Downloads
  • Abo- oder Mitgliedschaftsmodelle

In diesen Fällen kommen weitere Informationspflichten dazu – Widerrufsbelehrung, Preisangaben, Lieferbedingungen –, die sich praktisch nur über AGB sauber abbilden lassen. Und dann gilt: Finger weg von kostenlosen Mustern aus dem Netz. Fehlerhafte AGB sind gefährlicher als gar keine, weil unwirksame Klauseln ihrerseits abmahnfähig sind. Das ist der Moment für einen Anwalt oder einen der etablierten AGB-Dienste.

Die Datenschutzerklärung ist dagegen Pflicht

Was viele mit den AGB verwechseln: Die Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO ist keine Kür. Sobald deine Website personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut sie spätestens beim Kontaktformular, meist schon beim Server-Logfile – musst du darüber informieren. Sie gehört inhaltlich klar getrennt vom Impressum und von den AGB, auch wenn sie technisch auf derselben Seite stehen darf.

Der häufigste Fehler hier ist schlicht Alter: Viele Datenschutzerklärungen stammen unverändert aus dem Jahr 2018 und beschreiben Tools, die längst ausgetauscht wurden. Zum Zusammenspiel mit Cookie-Bannern habe ich einen eigenen Beitrag geschrieben – das Thema ist umfangreich genug.

Was passiert, wenn es fehlt?

Zwei Wege. Der eine: Ein Verstoß gegen § 5 DDG gilt als wettbewerbsrechtlich relevant und kann von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden. Da geht es selten um Riesensummen, aber ein paar hundert Euro Anwaltskosten plus Unterlassungserklärung sind schnell zusammen – und der Ärger ist größer als der Betrag. Der andere Weg: Das DDG sieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Dieser Rahmen wird bei einem vergessenen Impressum realistischerweise nicht ausgeschöpft, zeigt aber, dass der Gesetzgeber das nicht als Bagatelle sieht.

Unterm Strich: Der Aufwand, das sauber zu machen, steht in keinem Verhältnis zum Risiko, es nicht zu tun.

Womit ich dir helfen kann – und womit nicht

Wenn ich eine Website baue, sorge ich dafür, dass die rechtlichen Seiten technisch korrekt eingebunden sind: Impressum und Datenschutzerklärung von überall in zwei Klicks erreichbar, auch mobil, sauber verlinkt, HTTPS aktiv, Kontaktformular verschlüsselt. Bei bestehenden Seiten schaue ich mir das im Rahmen der Betreuung regelmäßig mit an und melde mich, wenn etwas offensichtlich veraltet ist – zum Beispiel der Verweis auf das alte TMG.

Was ich nicht mache: die Inhalte rechtlich prüfen oder AGB formulieren. Das ist Anwaltsarbeit, und dabei bleibt es. Die gute Nachricht ist, dass die meisten Betriebe für ihre normale Firmenwebsite gar keinen großen Aufwand brauchen – ein korrektes Impressum, eine aktuelle Datenschutzerklärung, fertig.

Kurz zusammengefasst

  • Impressum: Pflicht für jede geschäftliche Website, ohne Ausnahme für Kleinbetriebe
  • Datenschutzerklärung: Pflicht, sobald Daten verarbeitet werden – also praktisch immer
  • AGB: keine generelle Pflicht, aber sinnvoll bis notwendig, sobald Verträge über die Seite geschlossen werden
  • Alles muss von jeder Seite in maximal zwei Klicks erreichbar sein, auch auf dem Handy
  • Im Zweifel und bei allem, was über die Standard-Firmenwebsite hinausgeht: Fachanwalt fragen

Du bist dir nicht sicher, ob deine Seite in diesen Punkten sauber aufgestellt ist? Schreib mir kurz – ich schaue mir deine Website unverbindlich an und sage dir ehrlich, was technisch nachzubessern ist und wo du besser einen Anwalt hinzuziehst. Hier geht es zum Kontaktformular, ein Anruf tut es natürlich auch.